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›Wir sind kaiserliche Modebeobachter‹

Der Kabarettist Florian Scheuba über seine Verurteilung wegen übler Nachrede, die Rolle der Satire in Zeiten von Trump und sein neues Programm.

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Fotografie:
Ela Angerer
DATUM Ausgabe November 2025

Wenn man als Satiriker wegen übler Nachrede straf­rechtlich verurteilt wird: Trägt man das dann wie einen Orden oder ist es eher eine schmerzhafte Wunde? 

Florian Scheuba: Ein bisschen was von beidem. In meinem neuen Programm beschreibe ich es so: Einen Kabarettisten zu klagen, ist, wie den Betreiber eines Lachkabinetts im Wurschtlprater wegen Bodyshamings durch seine Zerrspiegel belangen zu wollen. Es hat was Absurdes. Und gleichzeitig ist so ein Verfahren sehr unangenehm, kostet viel Zeit und Geld. Und das Urteil hat mich wirklich sehr geärgert.

Der Polizist Andreas Holzer hat Sie erfolgreich verklagt, nachdem Sie ihm in einer satirischen Standard-Kolumne wegen seines Umgangs mit konkreten Hinweisen zu mutmaßlichen Gesetzes­brüchen durch den damaligen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache ›Arbeitsverweigerung‹ und eine ›rätselhafte Untätigkeit‹ vorgeworfen hatten …

Einen Witz habe ich noch aus der Angelegenheit für mein neues Programm generiert, und der geht so: Was ist der Unterschied zwischen den beiden Polizisten Kottan und Holzer? 

Keine Ahnung.

Kottan ermittelt.

Werden Sie gerade zum Wiederholungstäter?

Wieso? Dass Holzer wirklich ermittelt hätte, kann er beim besten Willen nicht behaupten, das hat auch das Gericht nicht festgestellt. Aber er war halt nicht ganz untätig. Er hat den Hinweisgeber immerhin zweimal versucht anzurufen, nur hat der ihn leider nicht zurückgerufen. Und einen unvollständigen Aktenvermerk hat er auch noch geschrieben. Das war dann der Knackpunkt, und das ist aus meiner Sicht auch so problematisch an diesem Urteil: Das Gericht hat aus meiner Kolumne die maximal negativste Bedeutung herausgelesen, das war bei satirischen Texten bislang absolut unüblich. Das Wort Arbeitsverweigerung ist ja durchaus im Alltag gebräuchlich – man verwendet es bei Fußballspielern oder Politikern, wenn man mit ihrer Leistung nicht zufrieden ist. Man meint damit aber nicht, dass sie am Spiel nicht teilgenommen haben oder in ihrem Büro nicht erschienen sind. In meinem Verfahren wurde es aber so interpretiert, dass ich dem Herrn Holzer Amtsmissbrauch unterstellt hätte. Dadurch war ich in der absurden Situation, den Wahrheitsbeweis für etwas zu erbringen, das ich nie behauptet hatte. 

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