Recht viel Recht für ein Stück Stoff
Die Bundesregierung startet einen neuen Anlauf für ein Kopftuchverbot, das Mädchen bis 14 Jahren vor familiärem Zwang schützen soll. Ob es vor dem VfGH hält, ist allerdings ebenso fraglich wie die behauptete integrationsfördernde Wirkung der Maßnahme.
›Kopftuchverbot.‹ Auf den ersten Blick gibt es kaum eine einfachere Maßnahme: Mit einem Strich demonstriert die Politik für die einen, dass sie gegen den radikalen Islam vorgeht, das christliche Erbe Österreichs absichern will und noch dazu Mädchen vor den Zwängen ihrer Familien rettet. Für die anderen zeigt sie damit, dass sie die Religionsfreiheit verachtet – und einen Kulturkampf auf den Köpfen junger Mädchen austrägt.
Was dabei außer Acht bleibt: So einfach, wie sich das anhört, ist es nicht – im Gegenteil. Was so unkompliziert klingt, ist schon allein juristisch höchst heikel; mit hohem Potential zu scheitern.
Im Regierungsprogramm hat sich die schwarz-rot-pinke Koalition – getrieben vor allem von der ÖVP, die nach rechts hin dichtmachen will – vorgenommen, was andere europäische Staaten mit unterschiedlichem Erfolg versucht haben: ein ›verfassungskonformes gesetzliches Kopftuchverbot‹ für Unter-14-Jährige. Die Begründung – ›Schutz vor Segregation und Unterdrückung‹ – klingt zunächst plausibel. Aber je näher man sich das Projekt anschaut, desto mehr wird klar: Das Vorhaben ist ein gesetzgeberischer Drahtseilakt, bei dem ein gesellschaftspolitisches Signal schnell an die Grenzen von Verfassungsrecht und praktischer Umsetzbarkeit stößt.

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