Einbruch auf Bestellung
Der Bundestrojaner ist zum zweiten Mal seit 2018 in aller Munde. Wer aber sind die Unternehmen, die Geheimdiensten ihre hochspezialisierten Überwachungsdienste anbieten? Und darf die Republik ihnen vertrauen?
Nach über sechs Jahren Ruhe stehen in Österreich wieder Trojaner vor der Tür. Sie sind in der Novelle zum Staatsschutz- und Nachrichtendienstgesetz versteckt, dessen Begutachtungsfrist Anfang Juni abgelaufen ist. Im Ministerrat herrscht bereits grundsätzliche Einigung zu diesem Gesetzesentwurf, der Anfang Juli mit ein paar Änderungen beschlossen werden soll. Wie schon beim letzten Versuch im Jahr 2018, Technologien und Methoden der organisierten Kriminalität als polizeiliche Ermittlungsinstrumente festzuschreiben, hagelte es negative Stellungnahmen. An die hundert trafen diesmal ein. Die aktuellen Passagen zur Überwachung von WhatsApp, Signal und Co. mittels Trojaner-Schadsoftware unterscheiden sich nämlich kaum von der Version, die der Verfassungsgerichtshof (VfGH) 2019 verworfen hat. Hauptgrund für die damalige Einstufung als verfassungswidrig war die Erkenntnis, dass es technisch nicht möglich ist, die Zugriffe von Trojanern auf Chat-Programme zu beschränken. Weil aber unverschlüsselte SMS und Telefonate durch verschlüsselte Chatprogramme weitgehend abgelöst wurden, bedürfe es einer Möglichkeit zur Überwachung auf dem Endgerät, bevor verschlüsselt übertragen wird: So hatten die Innenminister Wolfgang Sobotka, dann Herbert Kickl und jetzt Gerhard Karner nacheinander argumentiert. Der Einsatz von Trojaner-Schadsoftware wurde als bloße technische Fortschreibung der Überwachung von Telefonienetzen ins Internet-Zeitalter dargestellt.

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