Recht und Frieden
Der internationale Haftbefehl gegen Wladimir Putin ist der erste gegen den amtierenden Staatschef einer UN-Vetomacht. Manche feiern das als Etappensieg gegen die Straflosigkeit, andere befürchten, es könnte den Krieg in der Ukraine verlängern. Wer hat Recht?
Kann Wladimir Putin in Den Haag der Prozess gemacht werden? Eine Frage, die in der Theorie seit Beginn des russischen Angriffskrieges im Raum steht, bekommt immer mehr praktische Bedeutung. Der Internationale Strafgerichtshof hat am 17. März bekanntgegeben, dass für den russischen Staatschef ein Haftbefehl erlassen wurde. Eine derartige völkerstrafrechtliche Verfolgung des amtierenden Staatschefs eines mächtigen Landes ist, in dieser Form, einzigartig.
Vorläufer: Von Kaiser Wilhelm bis Hashim Thaçi
Zwar gibt es Vorläufer: Nach dem Ersten Weltkrieg wurde zum ersten Mal die Immunitätsmauer für Staatschefs durchbrochen, als Kaiser Wilhelm II. der Prozess gemacht werden sollte. Artikel 227 des Versailler Vertrags legte ausdrücklich fest, dass er ›wegen schwerer Verletzung des internationalen Sittengesetzes und der Heiligkeit der Verträge unter öffentliche Anklage‹ gestellt sei.
Der für ihn vorgesehene Gerichtshof wurde allerdings nie umgesetzt, weil er sich in die Niederlande abgesetzt hatte. Die wollten ihn wiederum nicht ausliefern. Teils wegen seiner Immunität, teils auch aus Eigeninteresse: Das Königshaus hatte durchaus Anlass zur Sorge wegen antimonarchischen Tendenzen, erst wenige Monate vor Wilhelms Flucht waren die Romanows ermordet worden. Er starb deshalb im Juni 1941 in Doorn, ohne jemals auf der Anklagebank gesessen zu sein. Heute gibt es in seiner letzten Residenz ein Museum.
Bei Karl Dönitz, für kurze Zeit de iure-Nachfolger von Adolf Hitler an der Spitze des nationalsozialistischen Deutschlands, sah die Sache anders aus. Er wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt, ein Dammbruch: Die Immunität eines Staatsoberhaupts trat hinter die Verfolgung der schwersten völkerrechtlichen Verbrechen zurück.
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