Weder vor noch zurück
Mahmoud A. saß als verurteilter Hamas-Kämpfer im Gefängnis, mittlerweile lebt er geduldet in Wien. Er bestreitet, jemals Terrorist gewesen zu sein. Doch selbst wenn: Hat er jedes Recht auf eine zweite Chance verwirkt? Die Geschichte einer erschwerten Resozialisierung.
12. Oktober 2023. Fünf Tage, nachdem die Hamas-Terroristen die Grenze des Gazastreifens durchbrochen und ein Massaker an israelischen Zivilisten verübt haben, klopft es an einer Zimmertür in Wien-Brigittenau. Eine Frau und ein Mann in unauffälliger Kleidung sind in das soziale Wohnheim im 20. Bezirk gekommen, um einen potenziellen Gesinnungsgenossen der islamistischen Terrorbande zu besuchen.
Bei dem Duo in Zivil handelt es sich um Beamte des österreichischen Verfassungsschutzes, zuständig für Terrorismusbekämpfung und staatsfeindliche Gruppierungen. Laut Akten, die den beiden Polizisten vorliegen, soll der Bewohner des Wohnheims vier Jahre lang Kämpfer der berüchtigten Kassam-Brigaden gewesen sein, jener militärischen Miliz, die als besonders gefährlich gilt. Der Mann soll im Häuserkampf geschult und im Umgang mit Sprengmitteln vertraut sein. Im Jahr 2014, als der Konflikt zwischen Hamas und Israel schon einmal eskalierte, soll er sich im unterirdischen Tunnelsystem verschanzt und als Gruppenkommandant zwölf Männer befehligt haben. Ein österreichisches Gericht hat ihn dafür 2020 zu drei Jahren Haft verurteilt, die Strafe hat der Mann mittlerweile abgesessen.
Die Zimmertür öffnet sich und dahinter kommt ein junger Mann Mitte 20 zum Vorschein, kurze schwarze Haare, glattrasiertes Gesicht. Mahmoud A. bittet die beiden Staatsschützer in sein kleines, etwa zehn Quadratmeter großes Zimmer. Dann beginnen die Beamten ihn auszufragen – über seinen Alltag, seine Pläne, in welche Moschee er gehe und ob er vor habe, das Land zu verlassen. Mahmoud A. antwortet, er möchte sich hier in Österreich bloß ein normales Leben aufbauen, möchte besser Deutsch lernen, einen Job finden. In einer Moschee sei er schon etliche Jahre nicht mehr gewesen. Schließlich wären die Dinge generell nicht so gewesen, wie es die Verfassungsschützer glauben. Nach einer Viertelstunde sei der Besuch wieder vorbeigewesen, wird sich A. später erinnern. ›Brav bleiben‹, hätten ihm die Beamten zum Abschied zugerufen.
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