Am Limit
Seit Februar erhalten subsidiär Schutzberechtigte in Wien keine Mindestsicherung mehr. Für viele heißt das: Jobdruck, Existenzangst und die Rückkehr in eine Armut, die sie überwunden glaubten.
Marwa Koko serviert Nescafé, Leitungswasser und zwei Stück Brownies. Häferl, Gläser und Teller stellt sie auf den Couchtisch ihrer kleinen, gemütlichen Wohnung im Flüchtlingszentrum Macondo in der ehemaligen Kaiserebersdorfer Kaserne. Dann setzt sie sich auf das Sofa. Die 45-jährige Frau aus dem Sudan trägt einen dicken Winterpullover, ihr Haar ist kurz geschnitten. Sie kann sich auch auf Deutsch gut verständigen.
›Die Brownies hab ich selbst gemacht‹, sagt sie. Doch nach einem Kaffeekränzchen ist ihr gar nicht zumute. Vielmehr kämpft die Frau, die 2020 vor dem Bürgerkrieg im Sudan nach Österreich geflohen ist, mit existenziellen Sorgen, die ihr die Ruhe und den Schlaf rauben. Schafft sie es nicht, zeitnah einen Job zu bekommen, muss sie aus ihren vier Wänden ausziehen. Das erscheint ihr so sicher wie der Zins.
Für ihre Miete in Wiens größter Flüchtlingssiedlung in Simmering muss die Sudanesin monatlich 330 Euro aufbringen, hinzu kommen die Kosten für Strom und Gas. Bis einschließlich Jänner hatte sie pro Monat 1.209 Euro zur Verfügung, jetzt sind es nur noch 425 Euro. Viel zu wenig, denn neben der Miete braucht sie auch Geld für Essen. ›Ich muss eine Arbeit finden. Irgendeine Arbeit. Was jetzt zählt, ist das Überleben‹, sagt sie.
Seit Februar erhält Marwa Koko keine Mindestsicherung mehr – so wie alle rund 10.000 subsidiär Schutzberechtigten in Wien. Sie werden stattdessen auf die Grundversorgung verwiesen, wie sie auch Asylwerbende erhalten. Zuvor hatte der Fonds Soziales Wien die Differenz zwischen Grundversorgung und Sozialhilfesatz ausgeglichen. Die Stadt, die vor massiven Budgetproblemen steht, begründet den Schritt mit bevorstehenden Änderungen durch die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Diese Reform tritt im Juni EU-weit in Kraft und soll den Umgang mit Geflüchteten in allen Mitgliedstaaten vereinheitlichen. In Österreich werden dadurch Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern in der Grundversorgung und bei der sozialen Absicherung neu geregelt. Wie diese Aufgaben künftig verteilt werden, ist umstritten: Die Länder sehen den Bund stärker in der Pflicht, dieser zeigt bislang wenig Bereitschaft, zusätzliche Verantwortung zu übernehmen. Auch Tirol, das bis dahin ebenfalls großzügiger gewesen war, schloss sich Anfang 2026 der Praxis aller anderen Bundesländer an. Tatsächlich ist die Entscheidung in Wien aber am schwerwiegendsten, denn Wien ist bei der Betreuung von geflüchteten Menschen besonders gefordert: Mehr als achtzig Prozent der subsidiär Schutzberechtigten des Landes leben in der Hauptstadt.
Wörter: 1608
Lesezeit: ~ 9 Minuten
Diesen Artikel können Sie um € 3,50 komplett lesen
Wenn Sie bereits Printabonnentin oder Printabonnent unseres Magazins sind, können wir Ihnen gerne ein PDF dieses Artikels senden. Einfach ein kurzes Mail an office@datum.at schicken.