Die Heimlichtuer
Das Amtsgeheimnis sollte längst abschafft sein. Auch die türkis-grüne Koalition hat ein Informationsfreiheitsgesetz versprochen. Doch der für Herbst angekündigte Parlamentsbeschluss wird wohl wieder nicht stattfinden. Wer blockiert aus welchen Gründen?
Die Adresse reicht. Ein, zwei weitere Klicks auf www.registerauszug.at, dann sollte man eine Kreditkarte oder das Passwort für den Paypal-Account bereithalten. 8,94 Euro kostet ein einfacher Grundbuchauszug über die amtliche Online-Verrechnungsstelle. In ein paar Minuten erfährt man, wem ein Haus gehört. Was aber, wenn man wie der Investigativjournalist Michael Nikbakhsh, wissen möchte, wie viele Hietzinger Villen oder Kitzbüheler Luxus-Chalets ein russischer Oligarch besitzt? Für den Algorithmus macht eine solche Abfrage keinen Unterschied. Trotzdem ist das online nicht möglich. Also machte sich Nikbakhsh auf den Weg ins Bezirksgericht Wien Innere Stadt, wo die Grundbuchauszüge noch auf Papier ausgehändigt werden. Technisch sei die Namenssuche kein Problem, wurde ihm dort beschieden. Aber leider, Amtsgeheimnis. Wieder einmal.
Wer den Obrigkeiten ernsthaft auf den Zahn fühlen möchte, oder auch nur Leuten, die es sich mit viel Geld und guten Anwälten richten, wird sich meist früher oder später an eine Behörde wenden. Das gehört nicht nur für Aufdeckerjournalisten wie Nikbakhsh zur Routine. Auch für NGOs, die Missstände dokumentieren. Oder ganz normale Leute, die kritisch hinterfragen möchten, warum manches in diesem Land so läuft, wie es läuft. Die amtlichen Archive sind unerlässlich, wenn man nach den vielen Puzzleteilen sucht, die es braucht, um zu beweisen, dass etwas grundlegend falsch läuft. Sei es Korruption, Machtmissbrauch oder nur eine politische Entscheidung, die nicht im Sinne der Allgemeinheit ist. Manche machen das professionell für große Zeitungen, andere in ihrer Freizeit, aus Idealismus oder Neugier. Allen gemein ist der Wunsch zu verstehen, was wirklich läuft.
In gesunden Demokratien wird die Arbeit dieser ›Public Watch Dogs‹ gewürdigt. Die staatlichen Organe sind angewiesen, ihnen grundsätzlich alle geforderten Informationen und Schriftstücke auszuhändigen. Vorausgesetzt, es geht nicht um Staatsgeheimnisse oder Unterlagen, die den höchstpersönlichen Bereich anderer Menschen betreffen. ›Freedom of Information‹ lautet das international gebräuchliche Schlagwort dazu. Auch Österreich bekennt sich dazu grundsätzlich. Seit 1987 gibt es eine behördliche Auskunftspflicht: Die Organe der Verwaltung sind verpflichtet, über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskunft zu erteilen. Nur gibt es hierzulande eine Einschränkung: ›Soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht‹, heißt es im Gesetz. Was aber unter diese Verschwiegenheitspflicht – besser bekannt als Amtsgeheimnis – fällt, bestimmt zunächst die Behörde. Und deren Begründungen für eine Auskunftsverweigerung sind mitunter ziemlich kreativ: In den entsprechenden Bescheiden ist dann oft davon die Rede, dass eine Anfrage ›willkürlich‹ sei. Oder dass es zu viel Aufwand bedeuten würde, ein bestimmtes Schriftstück auszuheben. ›Meiner Erfahrung nach heißt der Verweis auf das Amtsgeheimnis meist, dass eine Anfrage zu viel Arbeit bedeutet‹, sagt Nikbakhsh.
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