Identitätsjustiz

Seit Jahrzehnten werden die Rechte queerer Menschen in Österreich meist juristisch erstritten statt politisch erkämpft. DATUM hat vier nicht-binäre Personen begleitet, die für die Anerkennung ihrer Identität vor Gericht ziehen.

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Fotografie:
Stefan Fürtbauer
DATUM Ausgabe Mai 2023

Mitte Februar stellt der leitende Richter am Wiener Verwaltungsgericht eine Frage, die er so womöglich noch nie formuliert hat: ›Wie soll ich Sie jetzt ansprechen? Weil »Herr«, das passt ja nicht so ganz.‹ Er blickt wartend auf sein Gegenüber. Vor ihm sitzt Sebastian Elisa. Blaues, halblanges Haar, lackierte Nägel, ein Regenbogenband hält die Uhr an seinem Handgelenk. So öd die Räume im Verhandlungssaal C1.06 sind, so bunt ist der Mensch darin.

Sebastian Elisa, der den Richter bittet, ihn einfach mit seinem Vornamen anzusprechen, ist nicht-binär. Das heißt: Er identifiziert sich weder als weiblich noch als männlich. Trotzdem steht zweiteres im zentralen Personenstandsregister und damit in seinen Ausweisen. Sebastian Elisa will dieses Wort dort nicht mehr lesen müssen. Im Register soll stattdessen ›divers‹ stehen. Deswegen sitzt er vor dem Verwaltungsrichter hier in Heiligenstadt. Elf Minuten nachdem ihn der Richter nach seiner Anrede fragt, bekommt er Recht. Für Sebastian Elisa und sein Umfeld ist schon lange klar, dass er nicht-binär ist. Nun sieht das auch die Republik so – zumindest vorerst. 

Denn eben jene Republik sträubt sich gegen die Anerkennung von nicht-binären Menschen. Zwar entschied der Verfassungsgerichtshof 2018, dass es neben ›männlich‹ und ›weiblich‹ weitere Geschlechtseinträge im Personenstandsregister geben müsse. Kurz darauf verhängte das Innenministerium unter Herbert Kickl einen Erlass, der die Entscheidung konterkarierte: Die Eintragsänderung ist nur jenen vorbehalten, die ›nachweisbare Varianten der Geschlechtsentwicklungen‹ per fachärztlichen Gutachten belegen, wie es im Erlass heißt. Es geht um körperliche Geschlechtsmerkmale, nicht um die geschlechtliche Identität. Nicht also um Menschen wie Sebastian Elisa. 

So bleibt Betroffenen nur übrig, erneut vor das Gericht zu ziehen. Solange die Politik den Entscheid des Verfassungsgerichtshof blockiert, muss jeder kleinste Einzelfall aufwändig gegen die Republik erstritten werden. Der Weg ist teuer, zeitaufwendig und mitunter diskriminierend. 

Und er wirft eine Reihe von Fragen auf. Was bedeutet es für Betroffene, in einer binär konstruierten Welt nicht-binär zu sein? Wie geht der Staat mit seinen Gesetzen um, wenn neben Mann und Frau weitere Geschlechter darin verankert werden? Und welche Auswirkungen hat der Rechtsweg auf den öffentlichen Diskurs? 

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