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Der letzte Ausweg

Seit 1. Jänner 2022 besteht in Österreich das Recht auf assistierten Suizid. Befürwortern geht es nicht weit genug, Gegnern ist es jetzt schon zu liberal. Für den Krebspatienten Andreas Weber hat es das Ende leichter gemacht.

DATUM Ausgabe September 2024

Andreas Weber sitzt auf der Couch seiner kleinen Mietwohnung in Innsbruck. Zwischen dem linken Zeige- und Mittelfinger hält er eine brennende Zigarette. Es ist ein sonniger Tag, dieser 14. März 2024. Andy, wie ihn alle nennen, braucht nicht viel. Einen kleinen Kühlschrank, einen kleinen Espressokocher, Bier und: Zigaretten. Der 59-jährige dreht sie selbst. Überall liegen Swan-Filter-Packungen herum, manche halbvoll, manche leer. Seit er denken kann, wohnt er hier. Die Wohnung hat zwei Räume, eine Küche und ein gemeinsames Wohn- und Schlafzimmer. Toilette und Dusche befinden sich auf dem Gang. Der Bezug der Couch ist ebenso wie die Tapete an den Wänden seines Zuhauses gelb. Früher waren sie weiß. 

In der Wohnung eines Kettenrauchers bleibt das nicht lange so, erzählt er lächelnd, während er einen tiefen Lungenzug nimmt. Gleich im Anschluss bricht ein minutenlanger Hustenanfall über ihn herein. Zum Abschluss spuckt er einen Blutklumpen in einen Becher. Es ist nicht der erste, schon seit einigen Tagen spuckt er regelmäßig Blut. Andy hat Speiseröhrenkrebs. Menschen, die Alkohol und Nikotin über einen langen Zeitraum und in hohen Mengen konsumieren, sind besonders gefährdet, daran zu erkranken. 

Andy raucht seit mehr als 40 Jahren. In der Ecke liegt ein großer, bis zum Rand gefüllter Müllsack. Sein Inhalt: dutzende leere Bierdosen. Den Bierkonsum habe er seit der Diagnose reduziert, jetzt trinke er nur noch zwei bis drei Dosen täglich, erzählt er. Das Rauchen wolle er, trotz Krebserkrankung, nicht einstellen. ›Also, wenn man mir das nimmt, dann werde ich grantig.‹ Andy dämpft die Zigarette im übervollen Aschenbecher aus. Es ist elf Uhr vormittags. Andy ist nicht grantig, eher müde. Seine blauen Augen sind rot unterlaufen, das glatt rasierte Gesicht von Falten überzogen. Das im Laufe der Jahre schütter gewordene Haar ist weiß. 

Die Diagnose hat Weber im Dezember 2022 bekommen. Von den Ärztinnen und Ärzten hat er erfahren, dass eine Operation aussichtslos wäre. Für ihn sei sofort klar gewesen: ›Ich mache keine Chemo, keine Bestrahlung. Weil ich das alles gesehen habe und kenne, was da passiert, und das ist eigentlich der Wahnsinn.‹ Wenige Monate später, im März 2023, wird er nach einem Aufenthalt im Krankenhaus wegen eines Kreislaufkollapses und Vorhofflimmerns zum ersten Mal ins Hospiz in Hall gebracht, an seinen Geburtsort. ›Da habe ich mir gedacht, jetzt reicht es, jetzt ist es genug.‹

Andy denkt an Suizid, genau genommen an den sogenannten ›assistierten Suizid‹. Seit 1. Januar 2022 können Menschen wie er, die an einer unheilbaren tödlichen oder an einer schweren dauerhaften Krankheit leiden, ihrem Leben in Österreich legal ein Ende setzen. Weber erfüllt die Voraussetzungen: Er ist volljährig, österreichischer Staatsbürger, voll entscheidungsfähig, und seinen Wunsch zu sterben hat er frei von Beeinflussung durch Dritte getroffen. Um diese Freiwilligkeit zweifelsfrei festzustellen, musste er zwei ärztliche Gespräche führen und seine Beweggründe erläutern. Nach einer dreimonatigen Wartefrist konnte er eine Sterbeverfügung errichten lassen.

Danach konnte er das Medikament Natrium-Pentobarbital in einer Apotheke abholen. Da es nicht jede Apotheke abgibt – die Abgabe erfolgt freiwillig, abgabewillige Apotheken können sich in ein Register eintragen lassen –, hat sich Andy bei seiner Ärztin erkundigt, wo er es holen kann. Schließlich hat er eine Apotheke nahe an seinem Wohnort gefunden. Für das letale, also todbringende Medikament hat Andy 65 Euro bezahlt. Natrium-Pentobarbital gibt es in zwei Varianten. Einmal ist es fertig gemischt. Dann muss es innerhalb von einem Monat oral eingenommen werden. Andernfalls bekommt man es in Pulverform zum Selbermischen. Dann ist es zehn Jahre haltbar. 

Letztere Variante hat Andy zu Hause, sicher versperrt. Wenn er sich entscheidet, das Mittel zu nehmen, möchte er es intravenös tun. Wegen des Speiseröhrenkrebs hat Andy Angst, dass es beim Schlucken zu Komplikationen kommen könnte. Seine Ärztin hat sich dazu bereiterklärt, den Zugang zu legen. Den letzten Schritt, nämlich den Zugang zu öffnen, muss Andy aber selbstständig machen. Würde das seine Ärztin übernehmen, würde sie aktive Sterbehilfe leisten, und die ist nach wie vor verboten. Dass er das Präparat nehmen wird, steht für ihn im Frühjahr 2024 noch nicht fest. Aber er ist dankbar, dass er diese Auswahlmöglichkeit überhaupt hat.

Dass es sie gibt, ist zu großen Teilen dem jahrelangen Einsatz des Wiener Anwalts Wolfram Proksch geschuldet. Im Jahr 2015 kommt der Verfassungsjurist erstmals mit dem Schweizer Sterbehilfeverein Dignitas in Kontakt. Für den Verein ist das Anbieten von Rechtshilfe im Ausland eine seiner Hauptaufgaben. Ein ehemaliger Studienkollege von Proksch, der in die Schweiz ausgewandert ist und dort einen der Mitgründer von Dignitas kennengelernt hat, bringt die beiden zusammen. Dignitas suchte damals einen Rechtsanwalt in Österreich, der das Thema ›strafrechtliches Verbot der Sterbehilfe‹ vor den Verfassungsgerichtshof bringt. Im Zuge seiner Recherchen stellt Proksch fest:  ›Viele hatten an der Oberfläche eine gefestigte Meinung, für komplizierte, nicht so leicht zu entscheidende Fallkonstellationen aber keine Antworten. Die Stereotypen, die dadurch entstanden, die wollte ich aufbrechen.‹ Im ersten Anlauf wird sein Antrag auf Legalisierung der Sterbehilfe abgewiesen. Doch er lässt nicht locker und wagt mit der Unterstützung von Betroffenen und gemeinsam mit der Österreichischen Gesellschaft für ein Humanes Lebensende (ÖGHL) einen zweiten Vorstoß. Mit diesem zweiten Individualantrag vor dem VfGH hat er Erfolg. Am 11. Dezember 2020 ist es so weit: Das ausnahmslose Verbot der Hilfe zur Selbsttötung wird für verfassungswidrig erklärt. Ein Verbot, das im Jahr 1933 nach einer vormaligen Abschaffung wieder eingeführt worden war und seither praktisch ohne Anpassung gegolten hat. Ein Befreiungsschlag für viele Sterbewillige, durch den aus ihrer Sicht ein Tabu zum Menschenrecht wurde.

Vor der Gesetzesänderung haben einige Betroffene, so auch Andy, mit dem Gedanken gespielt, in die Schweiz zu gehen. Dort ist der assistierte Suizid seit mehr als 40 Jahren erlaubt. Die direkte aktive Sterbehilfe, also zum Beispiel die Verabreichung einer tödlichen Spritze durch einen Arzt, ist als einzige Form der Sterbehilfe auch in der Schweiz bis heute strafbar. Doch das jüngste von insgesamt sechs Geschwistern konnte die lange Reise alleine nicht mehr auf sich nehmen. Jede Person, die ihm dabei geholfen hätte, in die Schweiz zu kommen, hätte sich nach altem Recht strafbar gemacht. 

Befürworter und Kritiker des assistierten Suizids haben eines gemeinsam: Sie kritisieren das Sterbeverfügungsgesetz. Es beinhaltet zu viele Hürden und Verbote, sagen die einen, wie zum Beispiel Katja Jungwirth aus Wien. Sie hat ihre Mutter in den Suizid begleitet. An Informationen zu kommen, sei schwierig gewesen, berichtet sie. ›Ich habe an die Ärztekammer geschrieben, aber nie eine Antwort erhalten.‹ Zweimal habe sie geschrieben, dann angerufen. ›Sie haben uns an den Ombudsmann der Ärztekammer im ersten Bezirk verwiesen.‹ Auch dort erhielt sie zunächst keine Antwort. Selbst die beiden Vertrauensärzte ihrer Mutter waren nicht bereit, Informationen zu erteilen. Es vergingen Wochen, bis sie schließlich doch von der Ärztekammer eine Liste erhielt, mit Namen von Ärztinnen und Ärzten, die Aufklärungsgespräche durchführten. Ärztliche Personen und die Österreichische Ärztekammer dürfen per Gesetz darauf hinweisen, dass sie selbst oder jemand anderes Aufklärungsgespräche durchführen, trotz Werbeverbot. Umso erstaunlicher ist es für Jungwirth, dass sie derartige Probleme bei der Informationsbeschaffung hatte. ›Selbst der langjährige Hausarzt meiner Mutter hat es abgelehnt, uns Informationen zu geben. Also das habe ich nie verstanden.‹ 

Das Gesetz ist zu gefährlich, sagen die anderen. Susanne Kummer, Direktorin des Instituts für medizinische Anthropologie und Bioethik warnt davor, dass vor allem hochaltrige und chronisch kranke Menschen unterbewusst Druck verspüren könnten. ›Es gibt aus der Psychologie einen Begriff, der heißt »internalisierte Fremdbestimmung«. Also mit 40 fragt mich wer, wirst du dir mal was machen lassen? Mit 50 sagt man, hast du schon was machen lassen? Und mit 60 dann, warum hast du noch nichts machen lassen? Und dann spätestens schaue ich mich in den Spiegel und denke, es stimmt eigentlich. Ich fühle mich gar nicht wohl. Ich will das jetzt und sage, ich will das.‹ Anstatt des assistierten Suizids will Kummer den im Gesetz ohnehin vorgesehenen Ausbau palliativmedizinischer Betreuung. Niemand wisse, wo die angekündigten insgesamt 108 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2024 seien. ›Da haben wir wieder eine Ankündigungspolitik, die medial kaum Aufsehen erregt‹, sagt Kummer. Sie ist davon überzeugt, dass sich Betroffene für das Leben bis zu dessen natürlichem Tod entscheiden würden, wenn sie adäquat betreut und begleitet würden. Wenn man Symptome wie Einsamkeit und Schmerzen noch besser lindern könnte.

Die Betroffenen und Angehörigen, mit denen DATUM gesprochen hat, teilen diese Überzeugung nicht. ›Du kannst schon jemanden zudröhnen mit Schmerzmitteln. Das haben wir auch versucht. Aber sie wollte ihren Geist wachhalten und nicht mit Morphium gesättigt daliegen‹, erzählt Katja Jungwirth über ihre Mutter, die an ihrer ­Parkinson-Krankheit nicht zwingend gestorben wäre. ›Diese Palliativ-Geschichten sind sicher gut, wenn du wirklich schon weißt, jemand ist in einem Endstadium und du hilfst dem die letzten Tage mit den Schmerzen drüber‹, ergänzt sie. 

Probleme bei der Errichtung der Sterbeverfügung, wie sie Jungwirth schildert, hatte Andreas Weber nicht. ›Vielleicht hab’ ich einfach Glück gehabt. Meine Hausärztin war da sehr hilfreich, die hat das alles für mich organisiert. Und meine Nichte, die ist Sozialarbeiterin. Meine Schwester Susanne hat auch geholfen.‹

Durch den Krebs hat Weber deutlich an Gewicht verloren. Seine Jogginghose muss er immer wieder nach oben ziehen. Er liebt die Natur und die Berge. Allerdings sei er nie sehr aktiv gewesen. Er habe es genossen, ein paar Minuten zu gehen, bis er eine gemütliche Bank gefunden und dort alleine oder mit Freunden ›mit ein paar Bieren eine gute Zeit‹ gehabt habe.

 Seit September 2023 hat Weber das Mittel Natrium-Pentobarbital bei sich zu Hause. Druck, möglichst bald sterben zu müssen, verspürt er auch Ende April 2024 nicht. ›Für mich ist das nur eine Notlösung. Wenn der Moment kommt, wo ich nicht mehr selber schlucken kann, dann würde ich es nehmen. Ich möchte nicht nur herumliegen und leiden.‹ Er möchte weiterleben, erzählt er, während er sich eine Zigarette anzündet. Es ist die fünfte in dem rund zweistündigen Gespräch.

Andy braucht eine Pause, er ist müde. Er holt sich eine Tasse Kaffee und setzt sich wieder auf die Couch. Hinter ihm an der Wand hängt ein Bild. Gustav Klimt, ›Die Drei Lebensalter‹. Andy lacht. ›Das hängt zufällig da, hat mir eine Bekannte geschenkt. Außerdem müssten es ja eigentlich fünf Lebensalter sein.‹ Kindheit, Jugend, Erwachsenenalter, Altsein, Gehen, zählt er auf. Mit ›Gehen‹ meint er eigentlich ›Sterben‹. Er wirkt dabei nachdenklich. ›Ich bin im vierten Abschnitt, Altsein.‹ In den letzten Jahren, als er nicht mehr so umtriebig war, sei auch die Einsamkeit hinzugekommen, trotz der fünf Geschwister. Nur mit seiner Schwester Susanne habe er ein enges Verhältnis. ›Sonst gibt’s niemanden.‹ Daran sei er nicht ganz unschuldig, erzählt er weiter. ›Ich kann schon grantig und garstig werden. Ich mein’ das aber nicht so, bin dann nur überfordert. Aber wenn das andere nicht einschätzen können, dann ist es halt schnell vorbei.‹ Mit Beziehungen etwa.

Mit denen hat Andy sich schon immer schwer getan. Er hatte viele Freundschaften, bis zum Schluss. Manche haben das ganze Leben gehalten, andere waren nur für einen bestimmten Lebensabschnitt gedacht. Und Liebesbeziehungen sind sowieso ein eigenes Kapitel. Zwei mittlerweile erwachsene Söhne hat der Haller, mit zwei unterschiedlichen Frauen. Einen hat er zuletzt im Kinderwagen gesehen. ›Das hat die Mutter damals so entschieden. Und ich habe das akzeptiert.‹ Den zweiten sieht er sporadisch, allerdings sei er ins Drogenmilieu abgerutscht. ›Keine Ahnung, wo der sich gerade herumtreibt.‹ Von der Krebserkrankung und dem nahenden Tod des Vaters ahnt keiner der beiden etwas.

Sitzend blickt Andy aus dem offenstehenden Fenster, in Richtung Berge. Gerne würde er nochmal irgendwo in die Natur gehen, sich ›auf ein Bankerl setzen, was trinken und Spaß haben‹. Aber Andy ist zu müde, er schafft das nicht mehr. Und obwohl er sich manchmal fragt, warum er noch weiterleben sollte, wird er auch beim nächsten Treffen mit seiner Ärztin keinen Termin zum Sterben vereinbaren. ›Ich will leben‹, sagt er zum wiederholten Mal. ›Die Sterbeverfügung ist nur eine Möglichkeit, wenn es gar nicht mehr anders geht.‹ 

Anwalt Proksch und die ÖGHL haben im Sommer 2023 einen weiteren Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Sie fordern Anpassungen beim Sterbeverfügungsgesetz, unter anderem das Ende des Werbeverbots, einen Abbau der Hürden beim Zugang zum assistierten Suizid und die Legalisierung aktiver Sterbehilfe. Wenn es nach dem Verfassungsjuristen geht, soll es zukünftig also möglich sein, dass Betroffene durch andere Personen das tödliche Mittel verabreicht bekommen. Eine Entscheidung könnte schon im Herbst diesen Jahres fallen.

Der lebensfrohe Andy wird das nicht mehr erleben. Seine letzten drei Lebenswochen verbringt er wieder im Hospiz in Hall. Er sitzt mittlerweile im Rollstuhl, ansonsten hat sich sein Zustand nicht wesentlich verändert. Andy ist gerne im Hospiz. Den Mitarbeitern und Ehrenamtlichen in der Einrichtung ist er dankbar. Er bewundert sie für ihren Einsatz. Sein wohnliches Zimmer ist mit frischen Blumen, einer blau gemusterten Bettwäsche und einer beigen ausziehbaren Couch ausgestattet. Es ist ein helles Zimmer mit schönem Ausblick. Zum Rauchen muss Andy hinausgehen, das ist gut für die Wände und das Interieur. Es ist Andys dritter und letzter Aufenthalt im Hospiz.

Seine Schwester Susanne besucht ihn täglich. Es sind schwierige Besuche. Sie will ihrem Bruder beistehen, doch der lässt das nicht immer zu. ›Ich kann halt auch nicht aus meiner Haut. Aber ich freu mich, wenn die Leute das aushalten‹, sagt Andy.

Ohne das Präparat eingenommen zu haben, stirbt Andreas Weber schließlich auf natürlichem Weg, in seinem Zimmer. In Hall, dort wo vor beinahe 60 Jahren sein Leben seinen Anfang genommen hat, findet es am 5. Juli des Nachts ein Ende. ›Am letzten Tag hat man schon gemerkt, dass er bereit ist‹, erzählt seine Schwester. ›Er hat gesagt: »Einfach friedlich einschlafen, das wär’s.« Und so ist es dann auch gekommen.‹

Am 18. Juli 2024 wird die Urne mit Andys Asche in das Familiengrab am Haller Friedhof hinabgelassen. Rund 20 Menschen sind gekommen, um sich von ihm zu verabschieden. Bei strahlendem Sonnenschein ergreift Jörg, der älteste der sechs Weber-Geschwister, als erster das Wort. In der Folge gibt jeder, der möchte, eine Anekdote aus Andys Leben zum Besten. ›Er hat halt viel Stoff geliefert. Bis zum Schluss hat er gelebt, das Feeling gehabt‹, sagt Susanne. Seinen Freundinnen und Freunden, das hat er auf seiner Parte angekündigt, möchte er  ein Fest spendieren. ›Das wird dann im Herbst stattfinden, wenn wieder alle da sind‹, sagt Susanne. Gemeinsam wollen sie dann Andys Wunsch entsprechen und auf sein ›lässiges Leben‹ anstoßen. •

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