Flucht aus der Schule

In kaum einem Land ist die Abmeldung vom Schulunterricht so einfach wie in Österreich. Immer mehr Eltern machen davon Gebrauch und unterrichten ihre Kinder selbst. Muss der Staat gegensteuern?

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Illustration :
Nele Fierdag
DATUM Ausgabe Oktober 2021

Passt auf euch und eure Kinder auf ! Die Impfteams schwärmen vermehrt aus, jetzt auch an ungewöhnlichen Orten. ‹ Achtgeben müsse man etwa beim Dönerstand, im Schwimmbad, sogar im Zoo und in der Straßenbahn. Das erfährt man in der deutsch-österreichisch-schweizerischen Telegram-Gruppe ›Homeschooling Unschooling Freilernen‹, wo solche Warnungen von Tausenden gesehen werden und auf fruchtbaren Boden fallen.

Seit Beginn der Coronapandemie hat sich die Zahl der Schulabmelder in Österreich mehr als verdreifacht. Seitdem stürzen sich Politik und Medien auf dieses Thema, was den Trend möglicherweise weiter verstärkt hat. Schließlich ist es in kaum einem Land so leicht wie in Österreich, sein Kind vom Schulunterricht abzumelden und zu Hause zu unterrichten. Anders als in Deutschland besteht lediglich eine Unterrichts-, aber keine Schulpflicht. › Unterrichts- und Erziehungsanstalten zu gründen und an solchen Unterricht zu ertheilen, ist jeder Staatsbürger berechtigt, der seine Be­fähigung hiezu in gesetzlicher Weise nachgewiesen hat. Der häusliche Un­terricht unterliegt keiner solchen Beschränkung ‹, heißt es im 1867 verfassten und bis heute gültigen Staatsgrundgesetz. Die Bestimmung geht schon auf Maria Theresia zurück.

Eltern brauchen für die Abmeldung vom Schulunterricht weder Begründung noch Bewilligung, auch braucht es keine bestimmte Qualifikation, um zu Hause unterrichten zu dürfen. Es reicht die bloße Meldung bei der zuständigen Bildungsdirektion. Einzige Bedingung : Am Ende jedes Schuljahres muss das Kind eine mündliche Externistenprüfung über den Jahresstoff ablegen. Es gibt nur einen einzigen Antritt, bei negativem Ergebnis muss das Schuljahr an einer öffentlichen Schule wiederholt werden.

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Wörter: 1976

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