Nachträgliche Mitteilung

Katarina Kaltenegger und Helmut Kaltenegger begehren nachstehende

NACHTRÄGLICHE MITTEILUNG

Sie haben auf der unter www.datum.at erreichbaren Website in einem Artikel mit

der Überschrift „Die Goldgräber“, Folgendes berichtet:

Die Wiener Unternehmer Helmut und Katarina Kaltenegger geben ein glänzendes

Versprechen: Gold zu Tiefstpreisen. Bald müssen sie wegen schweren Betrugs vor

Gericht. Trotzdem setzen sie ihr Geschäft vom Ausland aus fort, als sei nichts

geschehen.

Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat Katarina KALTENEGGER und Helmut

KALTENEGGER von der wider sie durch die Zentrale Staatsanwaltschaft zur

Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) erhobenen

Anklage freigesprochen. Der Freispruch erfolgte, weil weder in objektiver, noch in

subjektiver Hinsicht ein Schuldbeweis vorlag. Der Freispruch ist rechtskräftig.