Der Eisberg

Populisten wollen das Sexualstrafrecht verschärfen. Immer wieder. Was fordern jene, die täglich damit arbeiten?

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Illustration:
Roman Magin
DATUM Ausgabe November 2018

Natalie ist 19 Jahre alt, als es passiert. Die selbstbewusste Studentin kommt auf einer Party mit dem DJ ins Gespräch. Er nimmt das bereits sturzbetrunkene Mädchen an der Hand, sagt, er wolle ihr etwas zeigen. Wieso sie mitgeht, weiß Natalie heute nicht mehr. Sie landen im Hotelzimmer des DJs, Natalie schmeißt sich aufs Bett, schläft sofort ein. Sie wacht erst wieder auf, als jemand anal in sie eindringt

Geschichten wie jene von Natalie gibt es in Österreich jeden Tag. Umfragen zufolge werden 29,2 Prozent der Frauen in ihrem Leben Opfer von sexualisierter Gewalt. Man kann sich das Phänomen Sexualstraftaten wie einen Eisberg vorstellen: Oben aus dem Wasser ragt eine kleine Spitze an spektakulären Taten, die öffentliche Aufmerksamkeit bekommen. Unter Wasser wartet eine Flut an Alltagsfällen, über die selten gesprochen wird. Taten, die nie angezeigt werden; Verfahren, die sofort eingestellt werden.

Das Sexualstrafrecht ist kein schönes Thema, und das hier ist keine schöne Geschichte. Es wird um Gewalt gehen, um Macht, um Kontrolle und unfreiwilligen Sex. Es wird um die Täter gehen, die Anwälte, die Justiz. Es wird um die Frage gehen, wie man den Opfern besser helfen kann, aber auch um die Frage, wo der Wunsch nach mehr Verurteilungen an seine Grenzen stößt. Über Monate hinweg wurden dafür unzählige Gespräche geführt. Telefonisch und persönlich; on und off records; mit Richtern, Wissenschaftlern, Prozessbegleitern, Opfern. Kurz: Mit allen, die irgendwie mit dem Sexualstrafrecht zu tun haben. Und die es sich nicht leisten können, nur den Teil über dem Wasser zu betrachten.

Die Opfer

Maria und Sabrina kennen einander nicht. Was die beiden Frauen eint: Sie haben bei der Polizei angegeben, Opfer von Sexualdelikten geworden zu sein, und die Beschuldigten wurden nicht verurteilt. Den Frauen hat kein Fremder hinter einem Busch aufgelauert. Sie kannten die Täter, wenn auch erst kurz. Und sie befanden sich freiwillig mit ihnen am Tatort. Maria und Sabrina sind typische Fälle.  Maria ist Mitte 50, geschieden und Mutter von zwei erwachsenen Kindern. Ihr 19-jähriger Sohn wohnt zum Tatzeitpunkt bei ihr. In der Tatnacht nimmt er einen Bekannten mit nach Hause. Als sich der Sohn schlafen legt, attackiert ›die Bestie‹, wie Maria ihn nennt, sie von hinten. Maria wehrt sich mit aller Kraft, der Kampf endet, nachdem er ihr einen 43 Kilogramm schweren Fernseher auf den Rücken schmeißt.

Sabrina ist am Weg von ihrer Lehrstelle nach Hause, als sie an einer Baustelle von einem Arbeiter gefragt wird, ob sie mit ihm eine Zigarette rauchen will. Der Mann nimmt sie mit in den Baucontainer, zieht dort sich und Sabrina aus. Sie redet auf ihn ein, dass sie keine Zeit habe. Er packt sie am Zopf, drückt ihr seinen Penis in den Mund, nötigt sie zu Vaginal- und Analsex. Physisch gewehrt hat sie sich nicht. ›Ich war in einem Schockzustand, wie ferngesteuert.‹

Sexualstraftaten sind eine Deliktgruppe mit einem großen Dunkelfeld. Opfer zeigen überwiegend nicht an. Aus Scham, aus geringen Erwartungen gegenüber dem Ergebnis oder weil sie den Täter persönlich kennen. Die Krimi­nologie geht davon aus, dass nur etwa jede sechste Vergewaltigung angezeigt wird.

Wenn Maria über den Tathergang erzählt, kämpft sie mit den Tränen, verliert sich oft. Die Psychiaterin, die das gerichtliche Sachverständigengutachten erstellt hat, attestierte ihr eine ›histrionische Persönlichkeitsakzentuierung‹, einen krankhaften Hang zu Theatralik. Die Richterin glaubt ihr die versuchte Vergewaltigung nicht, ›die Bestie‹ wird freigesprochen. Es ist schwer für Maria, den Gang der Dinge nachzuvollziehen. Wo sei da die Gerechtigkeit? Sie ist seit diesem Dezembertag im Jahr 2017 nicht mehr dieselbe. Sie ist in psychiatrischer Behandlung, traut sich kaum nach draußen, wohnt jetzt in einem betreuten Wohnhaus der Caritas.

Die Krimi­nologie geht davon aus, dass nur etwa jede sechste Vergewaltigung angezeigt wird.

Das ›perfekte‹ Opferverhalten ist ein schwieriger Balanceakt, sagt die Kriminologin Katharina Beclin. ›Es gibt diese verbreitete Einschätzung, zu dramatisch solle man nicht auftreten, aber zu wenig weinen dürfe ein Opfer auch nicht, wenn seine Schilderungen glaubwürdig wirken sollen.‹

Die Täter

Statistiken sind eine schwierige Sache. Sie zeigen immer einen Ausschnitt der Wirklichkeit, nie ein Gesamtbild. So ist das auch bei den Sexualstraftaten. Es gibt die Dunkelfeldforschung. Es gibt die ›harte‹ polizeiliche Kriminalstatistik mit Anzeigen, die aber ihre Schwächen hat: Fälle, die nie zur Anzeige kommen, finden keinen Eingang, und ob einer Anzeige auch eine Verurteilung folgt, sagt diese Statistik nicht. Aber man kann versuchen, ein paar grobe Wahrheiten aus den Statistiken mitzunehmen.

Wahrheit eins: Die Zahl der angezeigten Vergewaltigungen steigt. Im ersten Halbjahr 2018 wurden 374 Fälle zur Anzeige gebracht, das sind 40 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Dass dahinter auch mehr Vergewaltigungen stehen, ist plausibel, lässt sich aber nicht mit Sicherheit sagen. Es könnte auch die Anzeigequote gestiegen und damit die Dunkelziffer kleiner geworden sein.

Wahrheit zwei: Nicht-Österreicher waren 2017 unter den Verurteilten mit 53 Prozent überrepräsentiert. Kriminologisch ist das keine Überraschung: Die soziologischen Risikofaktoren für Kriminalität sind unter ausländischen Staatsbürgern statistisch häufiger (mehr junge Männer mit geringer Bildung und schlechtem Einkommen). Außerdem fällt es leichter, den ausländischen Fremdtäter anzuzeigen als den eigenen Onkel.

Wahrheit drei: Der weit überwiegende Anteil an Sexualdelikten schaut anders aus als medial dargestellt. Die meisten Fälle passieren im sogenannten ›sozialen Nah­raum‹. Die Täter sind Freunde, Verwandte, der Typ, mit dem man sich im Club den ganzen Abend so nett unterhalten hat. Nur in etwa zehn Prozent der Fälle gibt es keine Täter-Opfer-Beziehung. Das Innenministerium gab in einem internen Mail Ende September die Losung aus, solche Fälle ›proaktiv‹ zu kommunizieren. Das ist verzerrend. Der gefährlichste Ort für eine Frau ist statistisch gesehen nicht der dunkle Park, sondern die eigene Wohnung.

Die Polizei

Nach dem Gesetz leitet die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren, de facto macht das aber die Polizei. Dort verbergen sich die Sexualdelikte hinter dem unschuldigen Begriff ›Ermittlungsbereich 03‹. Seit der großen Polizeireform 2003 gibt es für einige Deliktgruppen Fachbereiche mit spezialisierten Polizeibeamten. In Wien gibt es fünf Außenstellen des Landeskriminalamts, in denen Polizeibeamte unterschiedlicher Ermittlungsbereiche tätig sind.

Michael Ebner arbeitet seit über zehn Jahren im EB 03. Seit zwei Jahren ist er der einzige Mann seiner Außenstelle, vernimmt männliche und weibliche Opfer. Zwar haben weibliche Opfer das Recht, von einer Polizeibeamtin vernommen zu werden, das würde aber nur weniger als die Hälfte in Anspruch nehmen, so Ebner.

Es gibt unterschiedliche Konstellationen, in denen es zum Erstkontakt zwischen den Beamten des EB 03 und dem Opfer kommt. Die gängigste: Ein Opfer geht auf ein reguläres Wachzimmer, gibt dort an, vergewaltigt worden zu sein. Oft geschieht das erst einige Tage nach der Tat. Dann wird die EB 03 angerufen. In der Regel wird das Opfer ausführlich einvernommen. Es erfolgt auch eine körperliche Untersuchung, sofern zu erwarten ist, dass relevante Spuren gefunden werden können.

In seiner Laufbahn hat Ebner noch nie erlebt, dass ein Beschuldigter ein vollumfängliches Geständnis abgelegt hätte. ›Auch wenn ich alles schwarz auf weiß habe, kann der Täter immer noch sagen, es war freiwillig‹, sagt Ebner. ›Drum wird nie jemand sagen, ich hab sie vergewaltigt.‹

Die psychosoziale Prozessbegleitung

Ursula Kussyk sitzt in einem unscheinbaren Beratungszimmer im 17. Bezirk. Hier auf der Couch sitzen normalerweise Frauen, die Opfer eines Sexualdelikts geworden sind. Spricht man mit Leuten wie Kussyk, bekommt man ein Gefühl dafür, was der Begriff ›Dunkelfeld‹ konkret bedeutet.

Man hört Geschichten von Opfern, die sich gegen eine Anzeige entscheiden, weil ihnen die Kraft fehlt. Von Frauen, die sich im Nachhinein gewünscht hätten, sich das Verfahren erspart zu haben. Geschichten von Müttern, die sich über das Strafverfahren informieren und dann entscheiden, ihren Töchtern lieber eine Therapie zu bezahlen.

Ein Strafverfahren ist für die Opfer eine enorme Belastung. Auch die psychosozialen Prozessbegleiterinnen halten eine Anzeige nicht immer für das beste Mittel. Man solle sich gut überlegen, was man erreichen wolle, damit das Verfahren nicht mit einem weiteren Schlag ende. Menschen wie Ursula Kussyk geht es nicht in erster Linie darum, die Verurteilungsquote zu erhöhen. Sondern den Opfern zu helfen, mit der Tat abschließen zu können.

Die Erwartungshaltung von Opfern an ein Strafverfahren ist gut erforscht. Beim Wunsch nach Bestrafung geht es weniger um Rache als um die Erwartung, dass das Geschehene als Unrecht deklariert wird. ›Um mit Jan Philipp Reemtsma, dem bekannten Entführungsopfer, zu sprechen: Opfer wollen, dass sich der Staat mit ihnen solidarisiert und signalisiert, dass die Tat ein Unrecht und kein Unglück war‹, sagt die Strafrechtsprofessorin Lyane Sautner.

Wenn Opfer sich vom Rechtsstaat im Stich gelassen fühlen, verteidigt Kussyk ihn manchmal. Sie weiß, dass nicht in allen Fällen eine Verurteilung möglich ist. Im Beratungszimmer in Hernals hilft man den Betroffenen dabei, eine selbstbestimmte Exit-Strategie zu finden. Auch dann, wenn der Täter nicht verurteilt wird. Opfer können Trost darin finden, dass eine Anzeige bereits eine mutige und emanzipierende Handlung ist. Oder in der Tatsache, dass ein Ermittlungsverfahren für den mutmaßlichen Täter ein einschneidendes Erlebnis darstellt. Manchmal hilft schon diese Erkenntnis, um nach der Tat weiterleben zu können.

›Opfer wollen, dass sich der Staat mit ihnen solidarisiert und signalisiert, dass die Tat ein Unrecht und kein Unglück war‹, sagt die Strafrechtsprofessorin Lyane Sautner.

Die Opferanwälte

Barbara Steiner ist Rechtsanwältin und seit rund 20 Jahren in der juristischen Prozessbegleitung tätig. In Österreich haben Opfer bestimmter Delikte, unter anderem von Sexualdelikten, Anspruch auf juristische Vertretung im Strafverfahren. Wie eine Lotsin führt Steiner ihre Mandanten durch das Verfahren und versucht, sie vor den ganz großen Wellen zu schützen. Oder sie zumindest darauf vorzubereiten. Sie erklärt ihnen, was auf sie zukommt, klärt sie über mögliche Fragen bei der Vernehmung auf und teilt ihnen mit, was der Beschuldigte bei der Polizei ausgesagt hat. Die Kanzlei soll ein Ort sein, wo emotionalen und psychischen Belastungen Raum gegeben wird.

›Die Opfer werden teilweise rücksichtslos oder verständnislos behandelt‹, sagt Steiner. Auch von Seiten der Behörde. ›Der Vorfall selbst ist von einer vierseitigen Aussage vielleicht ein halber Absatz. Es geht dann nur noch um die Rechtfertigung, wieso sich das Opfer nicht anders verhalten hat.‹ Nach 20 Jahren kennt Steiner die Fragen und weiß, was kommt. ›Ich frage mittlerweile alle Mandantinnen, in welchem Stockwerk des Hauses die Tat stattgefunden hat, weil die immer gefragt werden, warum sie nicht aus dem Fenster gesprungen sind.‹

Opferanwälte haben keinen einfachen Job. Steiner erzählt von Behörden, die ihr keine Aktenabschrift zukommen lassen, sie einen Tag vor der Verhandlung laden. ›Ich renn dauernd allem hinterher‹, sagt Steiner. Dabei seien gut unterstützte und begleitete Opfer auch im Sinne des Strafverfahrens, weil sie die Chancen auf eine verwertbare Aussage erhöhen würden.

Barbara Steiner ist eine ruhige, abgeklärte Frau, und doch ärgert sie sich oft. Über mangelnden Ermittlungswillen von einzelnen Polizisten, über Richter, die im Gerichtssaal zu sehr zeigen, wem sie Glauben schenken und wem nicht, über Staatsanwälte, die bei Aussage gegen Aussage Fälle zu schnell beiseite legen. Im Strafprozess arbeiten Menschen, deshalb ist der Faktor Mensch auch ein entscheidender. Wer welche Fälle auf den Tisch bekommt, entscheidet in der Justiz die Geschäftsverteilung. Nach Jahren im Geschäft weiß Steiner schnell, bei wem sofort eingestellt und bei wem weiterermittelt wird. ›Ich erkenne an der Geschäftszahl, welcher Staatsanwalt oder welche Staatsanwältin zuständig ist‹, sagt Steiner. ›Und ich kann dann gut einschätzen, wie das Ermittlungsverfahren weiter- oder ausgehen wird.‹

Die Anwälte

Betrachtet man das Verfahren durch die Brille des Verteidigers, ergibt sich naturgemäß ein anderes Bild. Denn auch für Beschuldigte von Sexualstraftaten steht viel auf dem Spiel. Der Vorwurf bleibt, insbesondere bei schweren Taten, oft ein Leben lang. ›Das kriegst du nicht mehr weg. Nicht durch eine Einstellung, nicht durch einen Freispruch‹, sagt der Strafverteidiger Leonhard Kregcjk. Einer seiner Mandanten wurde vom Vorwurf des Kindesmissbrauchs freigesprochen. Zwei Monate später hat er sich erhängt.

Während Anwälte bei anderen Delikten oft erst abwarten, welche Karten die Gegenseite hat, raten sie bei Sexualdelikten, ehestmöglich in das Verfahren einzusteigen. Man müsse die Staatsanwaltschaft früh von einem Motiv des Opfers für eine Falschanzeige oder dem fehlenden Vorsatz des Beschuldigten überzeugen. Die Glaubwürdigkeit des Opfers zu untergraben ist häufig die einzige Verteidigungsmöglichkeit, sagen die Anwälte. ›Andere Möglichkeiten hast du ja nicht, wenn es Aussage gegen Aussage steht.‹

Die potenzielle Falschanzeige stapft daher stets als Elefant durch den Raum. Tatsache ist: Es gibt sie natürlich. Strafrechtsprofessorin Lyane Sautner zitiert eine Studie aus Deutschland, wonach die Quote bei circa zehn Prozent liegen würde. Darunter fallen aber nicht nur Verleumdungen, sondern auch Fälle wie falsche Verdächtigungen durch Dritte oder ›False Memory‹. Letzteres kommt insbesondere bei Kindesmissbrauch durchaus vor. ›Ein generalisiertes Misstrauen gegenüber Sexualopfern halte ich für fatal‹, sagt Sautner. Es dränge Opfer von Sexualdelikten einmal mehr in die Defensive, und das, obwohl die Anzeigebereitschaft dieser Opfergruppe ohnedies gering ist.

Während opferseitig kritisiert wird, dass die vorhandenen Opferschutzrechte nicht ausreichend angewendet werden, gehen sie manchen Verteidigern zu weit. ›Wir müssen uns fragen: Wozu ist der Strafprozess eigentlich da?‹, sagt Kregcjk. ›Für das Opfer, oder um aufzuklären, ob jemand Schuld an etwas trägt?‹ Beispiel für ein solches Opferschutzrecht ist die ›kontradiktorische Vernehmung‹. Es handelt sich dabei um die Einvernahme des Opfers im Ermittlungsverfahren durch einen Richter oder Sachverständigen. Die ›kdV‹ dient dazu, das Opfer möglichst zeitnah nach der Tat zu vernehmen und ihm eine neuerliche Einvernahme in der Hauptverhandlung zu ersparen. Für die Verteidiger hat diese Form der Einvernahme den Nachteil, dass sie das Opfer nicht selbst befragen können. Dadurch verlieren sie die Möglichkeit, ihre Fragen aufzubauen oder mit Überraschungseffekten zu punkten. Die weitreichenden Opferrechte sollen die Opfer schützen, haben aber eventuell einen anderen, nicht beabsichtigten Nebeneffekt: Sie können die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung senken. ›Wo eine Stärkung des Opferschutzes auf Kosten der Wahrheitserforschung geht, zum Beispiel durch Einräumung von Aussageverweigerungsrechten, ist eine Zunahme bei den Freisprüchen hinzunehmen‹, sagt Lyane Sautner. Einfacher gesagt: Wenn Fragen offen bleiben, sprechen Richter eher frei.

›Wir müssen uns fragen: Wozu ist der Strafprozess eigentlich da?‹, sagt Kregcjk. ›Für das Opfer, oder um aufzuklären, ob jemand Schuld an etwas trägt?‹

Die Staatsanwaltschaft

Wenn in den Gesprächen mit Personen, die tagtäglich mit Sexualstrafverfahren zu tun haben, Wut aufkommt, dann entlädt sie sich meist gegen die Staatsanwaltschaft. Opfervertreter werfen ihr vor, ihre Ermittlungsmöglichkeiten nicht auszuschöpfen, bei ›Aussage gegen Aussage‹ viel zu schnell einzustellen. Die Verteidiger sehen das anders: ›Im Zweifel klagt die Staatsanwaltschaft lieber an, weil viele Staatsanwälte und Staatsanwältinnen die Verantwortung nicht übernehmen wollen‹, so der Wiener Rechtsanwalt Manfred Ainedter. Staatsanwalt Gerd Hermann von der Staatsanwaltschaft Wien kennt alle diese Vorwürfe. Gelten lässt er sie nicht. ›Wir haben genau wie das Gericht ein Objektivitätsgebot‹, sagt Hermann. ›Wenn wir keine Verurteilungswahrscheinlichkeit sehen, müssen wir einstellen. Das wäre sonst völlig unseriös.‹

Fakt ist: Es werden viele Fälle eingestellt. Im Jahr 2015 standen 826 Vergewaltigungsanzeigen 265 Anklagen gegenüber. Hört man Hermann zu, klingen die Gründe dafür plausibel. Der Beschuldigte hat Rechte, die es zu wahren gilt. Die Beweismittel sind meistens überschaubar, die Geschichten oft so diametral, dass man nicht sagen kann, ob eine Sexualstraftat oder eine Verleumdung vorliegt. Entschlägt sich ein Opfer, was vor allem bei Beziehungstaten vorkommt, erfolgt eine Einstellung.

Vieles ist, wie so oft, aber auch eine Frage der Ressourcen. Das fängt damit an, dass Richter und Staatsanwälte am Landesgericht für Strafsachen mit teilweise vorsintflutlicher EDV arbeiten und in einem nicht-­klimatisierten Gebäude sitzen, das sich im Sommer unerträglich aufheizt. Und endet damit, dass sich in Wien zwar zwölf Staatsanwälte mit Sexualstrafsachen beschäftigen, dies aber bei weitem nicht ausreicht. ›Die meisten Fälle werden eingestellt, ohne dass der Staatsanwalt das Opfer oder den Täter zu Gesicht bekommt‹, sagt Katharina Beclin. Einstellungen erfolgen daher häufig auf Basis der Polizeiprotokolle, die die Aussagen von Opfer und Beschuldigtem bloß zusammenfassend wiedergeben. ›Es würde wahrscheinlich schon helfen, wenn sich das ändern würde‹, meint Beclin. Das ist mit den aktuellen Ressourcen allerdings kaum zu machen.

Die Richter

›Wenn ich einem Laien sage, ein Vergewaltiger bekommt zwei Jahre, dann bringt das Unmut. Das kann ich nachvollziehen.‹ Christoph Bauer ist Richter am Landesgericht für Strafsachen Wien und verhandelt seit über zehn Jahren Sexualstrafsachen. Richter wie Bauer haben ein Problem: 95 Prozent der Fälle, die sie verhandeln, interessieren die Öffentlichkeit nicht. Aber wenn bei den verbleibenden fünf Prozent etwas nicht zusammenpasst, dann ist medial die Hölle los.

Hinter einer Vergewaltigung können sich sehr unterschiedliche Dinge verbergen. Sowohl eine kurze Vaginalpenetration mit dem Finger als auch ein stundenlanges Martyrium mit mehrfachem Geschlechtsverkehr fallen unter § 201 StGB, den Tatbestand der Vergewaltigung. Um für die jeweiligen Taten adäquate Strafen geben zu können, sieht der Gesetzgeber sogenannte ›Qualifikationen‹, also höhere Strafrahmen bei Vorliegen bestimmter erschwerender Umstände vor. Außerdem spielt die Schuld des Täters eine zentrale Rolle bei der Ausschöpfung des Strafrahmens. Bei einer Vergewaltigung sind das mindestens ein und maximal zehn Jahre. Ist die Tat beispielsweise durch Körperverletzung oder eine besonders grausame Begehungsmethode qualifiziert, sind sowohl Mindest- als auch Höchststrafe höher. Innerhalb dieser vorgegebenen Rahmen hat der Richter im jeweiligen Fall über die Strafe zu entscheiden. Die Faustregel, die Richter wie Bauer auch ihren Schöffen mitgeben: Für Ersttäter gibt es ein Drittel der Strafe, und dann hangelt man sich anhand der Straferschwernis- und -erleichterungsgründe hinauf oder hinunter.

Es gibt sie natürlich, die Fälle mit geringen Strafen. Häufig sind sie nicht. Die durchschnittliche Freiheitsstrafe bei Vergewaltigung lag 2017 bei 4,1 Jahren, mit milderen Strafen in Westösterreich. Auch die Opferschutzeinrichtungen haben grundsätzlich kein Problem mit der Strafhöhe. Es werde nicht zu mild, sondern zu selten bestraft, heißt es da.

Die Zukunft

Österreich hat eine klare Meinung zum Sexualstrafrecht. In einer Umfrage für die Rechercheplattform Addendum sagten im Juni 90 Prozent der Befragten, dass Sexualdelikte zu milde bestraft würden. Verschärfungen im Sexualstrafrecht sind so populär, dass nicht immer klar ist, wo die berechtigte Sorge endet und das Wechseln von politischem Kleingeld anfängt. Im Innenministerium läuft eine Task Force mit Experten, die Vorschläge für eine Reform des Strafrechts ausarbeiten soll. Innenminister Kickl hat aber bereits bekräftigt, dass diese Vorschläge nur dort Berücksichtigung finden sollen, wo sie nicht im Kontrast zum Regierungsprogramm stehen, das eine Verschärfung vorsieht. Die meisten Experten, mit denen man redet, lehnen den Kern des Vorhabens, also die Erhöhung des Strafrahmens, als sinnlose Symbolpolitik ab.

Zudem gab es bei den Sexualstraftaten in den letzten Jahrzehnten nur Verschärfungen. Die letzten traten 2016 und 2017 in Kraft und sind noch nicht ordentlich evaluiert worden. Und manchmal haben Strafverschärfungen sogar einen unerwünschten Nebeneffekt: mehr Freisprüche, weil Richter dazu neigen, bei höheren Haftstrafen zurückhaltender zu verurteilen. Auch den umgekehrten Effekt gibt es: Als 1992 die Mindeststrafe für das Verbotsgesetz gesenkt wurde, stieg die Zahl der Verurteilungen signifikant.

Die meisten Experten, mit denen man redet, lehnen den Kern des Vorhabens, also die Erhöhung des Strafrahmens, als sinnlose Symbolpolitik ab.

Viele der im Bereich des Sexualstrafrechts tätigen Personen attestieren ein Ressourcenproblem. Der Justiz­apparat brauche mehr Geld. Es brauche mehr spezifische Fortbildungen, wahrscheinlich auch verpflichtende, für Richter und Staatsanwälte. Das Verständnis für das Opferverhalten sollte verbessert und mehr Ressourcen für Ermittlungen bereitgestellt werden. Damit eine Entschlagung des Opfers nach Anzeigeerstattung nicht zwingend mit einer Einstellung einhergeht. Damit jeder Fall gründlich evaluiert werden kann und Widersprüchlichkeiten nachgegangen wird.

Doch auch mit mehr Ressourcen wird die Justiz immer wieder an ihre Grenzen stoßen. Der Wunsch, mehr Täter zu verurteilen, spießt sich an vielen Stellen mit rechtsstaatlichen Prinzipien wie der Unschuldsvermutung und dem Grundsatz, dass im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten zu entscheiden ist. Man wird nie alle Täter verurteilen können. Ein Grund mehr, sich auch stärker um den Teil des Systems zu kümmern, der sich vor, neben und nach dem Gerichtssaal abspielt. Opferschutzeinrichtungen können abfedern, wo der Rechtsstaat an seine Grenzen stößt, und Opfern ermöglichen, auch ohne Verurteilung mit der Tat abzuschließen.

So war es auch bei Natalie, der jungen Studentin, die im Hotelzimmer Opfer eines sexuellen Übergriffs wurde. Der mutmaßliche Täter wurde freigesprochen. Sie litt schwer unter den Folgen der Tat, hatte Suizidgedanken. ›Ich hab mich dann zum Glück regelmäßig mit einer Frau von der psychosozialen Prozessbegleitung getroffen. Sie hat mich da rausgezogen‹, erinnert sich Natalie. Derzeit wackelt aber auch diese Stütze: Die Prozessbegleitungen verfügen aktuell über keine Zusage für eine langfristige Finanzierung.  •