Heimat, bist du großer Prozesse
Im Juni fand in Österreich der ›Wiener Folterprozess‹ statt, in dem zwei Schergen des syrischen Regimes verurteilt wurden. Ein historischer Moment, den das Land sträflich ignoriert hat. Zeit für eine Würdigung.
Folter auf dem menschlichen Körper zu kartografieren, will gelernt sein. Insbesondere für jene, die sie erlebt haben. Nur wer jeden Schlag, jeden Tritt, jede Schikane im Detail wiedergeben kann, kommt im Saal 203 im Wiener Landesgericht zu seinem Recht.
Unter Umständen.
Im Juni taten das dort 19 Männer aus Syrien. Sie erzählten von Elektroschocks, Kabelschlägen, Tritten, Beschimpfungen. Und den sichtbaren wie unsichtbaren Spuren, die all das bei ihnen hinterlassen hat. Und sie bekamen Recht.
In einem historischen Prozess, dessen Bedeutung hierzulande kaum Rechnung getragen wurde.
Denn zum ersten Mal wurde in Österreich das Weltrechtsprinzip angewendet. Es erlaubt Staaten, Verbrechen gegen die Menschlichkeit unabhängig vom Tatort zu verfolgen. Das heißt: Egal, wo auf der Welt jemand foltert, massakriert und ethnische Säuberungen beauftragt – er kann, sobald er österreichischen Boden betritt, auch hier zur Verantwortung gezogen werden. In diesem Juni betraf das zwei Funktionäre des Regimes des syrischen Diktators Bashar al-Assad: einen ehemaligen Geheimdienstgeneral sowie einen früheren Kriminalpolizisten. Ihnen wurde unter anderem Folter, schwere Körperverletzung und geschlechtliche Nötigung in der Stadt Rakka in den Jahren zwischen 2011 und 2013 vorgeworfen. An 13 Verhandlungstagen prüfte das Gericht, was dran ist an den Vorwürfen gegen die zwei Männer, die bislang unbehelligt in Österreich gelebt haben. Am Ende wurden die Angeklagten von dem Schöffensenat wegen schwerer Körperverletzung sowie schwerer sexueller Nötigung an 21 Zivilisten schuldig gesprochen, der Ex-General auch wegen Folter. Beide Männer wurden zu jeweils acht Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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