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Die Vermessung der Not

Für Linke gibt es kaum ein drängenderes Thema, viele Konservative bezweifeln die Existenz des Problems. Wie viel Kinderarmut gibt es in Österreich wirklich? Und was können wir dagegen tun?

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Fotografie:
Stefan Fürtbauer
DATUM Ausgabe November 2023

Es gibt wahrscheinlich keinen Politiker in Österreich, der mehr dafür getan hat, das Thema Kinderarmut ins Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit zu rücken, als Karl Nehammer. Das war zwar nicht seine Absicht – nach fast 30 Jahren ununterbrochener (Mit-)Regierung liest man eher ungern darüber, ob und dass sich viele Menschen in einem reichen Land keine warme Mahlzeit leisten können –, aber es ist der Effekt des mittlerweile legendären ›Burger‹-Videos, das den Kanzler und ÖVP-Chef bei seiner kleinen Brandrede zur Eröffnung einer Vinothek in Hallein zeigt. 

Zwei Themen hatte der sichtlich verärgerte Nehammer vor einer kleinen Gruppe Parteifreunden aufgeworfen: Erstens, wie es sein könne, dass sich die Leute immer weniger leisten könnten, aber trotzdem immer mehr – auch ohne Betreuungspflichten – Teilzeit arbeiten. Und zweitens: ›Was heißt, ein Kind kriegt keine warme Mahlzeit?‹

Ich würde vorschlagen, wir halten uns an dieser Stelle nicht mit einer Diskussion des unsinnigen Burger-Zitats auf (›Wisst ihr, was die billigste warme Mahlzeit in Österreich ist?‹ – ›Eine Leberkäsesemmel!‹ – ›Ein Hamburger beim McDonald’s. Die ist nicht gesund, aber sie ist billig. […] Und jetzt behauptet wirklich einer ernsthaft, wir leben in einem Land, wo die Eltern ihrem Kind dieses Essen nicht leisten können?‹). Wer dazu noch keine Meinung hat, dürfte die vergangenen Wochen unter einem Stein verbracht haben, da wollen wir nicht stören.

Es ist aber ein guter Anlass, sich das Thema Armut, und besonders: Kinderarmut genauer anzuschauen. Der erste Einwand, den man dazu bekommt, lautet in vielen Gesprächen: Die gibt es in Österreich ja gar nicht. Und je nach Sichtweise stimmt das vielleicht sogar. Denn wie bei vielen politischen Themen gilt auch bei Armut: Vieles ist eine Frage der Definition – und auch bei ihrer Vermessung gibt es davon mehrere. 

Da ist zunächst einmal jene der Weltbank: Sie sieht ›extreme Armut‹ bei Menschen, die weniger als 2,15 US-Dollar pro Tag zur Verfügung haben – umgerechnet auf lokale Kaufkraft, was eine weltweite Vergleichbarkeit ermöglichen soll. Diese ›extreme Armut‹ ist in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten, besonders dank des Aufstiegs asiatischer Großstaaten wie China oder Indien, stark zurückgegangen; 2022 haben nach Schätzungen von Weltbank und Unicef rund 750 Millionen Menschen in dieser ›extremen Armut‹ gelebt, davon rund die Hälfte Minderjährige.

Und da gibt es zunächst einmal eine gute Nachricht: ›Nach der aktuellen internationalen Definition gibt es in Österreich keine extreme Armut‹, schreibt die Statistik Austria in einem Zwischenbericht zum Weg zu den ›Sustainable Development Goals‹ der UNO – eins dieser Ziele ist die Elimination von Armut in all ihren Formen. Jetzt eignet sich diese Definition zwar gut für einen weltweiten Vergleich eines messbaren Ziels. Wie es Familien in Österreich geht, lässt sich damit aber eher nur auf eine praktisch sinnlose Art messen – 2,15 Dollar sind schlicht zu wenig, um ein menschenwürdiges Leben hier zu bestreiten; außerdem liegt der Betrag weit unter den staatlichen Sozialleistungen, die hierzulande praktisch jedem zustehen. 

Eben deshalb gibt es in entwickelten Staaten weit höher angesetzte Begrifflichkeiten dafür, wer arm ist. In der EU gibt es dafür drei eng umrissene Kriterien – auf wen zumindest eines davon zutrifft, der gilt als ›armuts- oder ausgrenzungsgefährdet‹: ein niedriges Haushaltseinkommen, keine beziehungsweise niedrige Erwerbstätigkeit und erhebliche materielle und soziale Benachteiligung. 

Bleiben wir kurz bei den ersten beiden Kriterien, die im Wesentlichen statistische Maßzahlen umfassen: Ein ›vergleichsweise niedriges Haushaltseinkommen‹ hat nach EU-Definition jemand, dessen Pro-Kopf-Nettohaushaltseinkommen weniger als 60 Prozent des Median-Einkommens eines Landes beträgt. Aktuell liegt diese Schwelle für alleinlebende Personen bei unter 1.392 Euro pro Monat (etwaige 13. und 14. Monatsgehälter und andere Sonderbezüge werden dabei auf die zwölf Monate aufgeteilt). Für Haushalte mit zwei Eltern und zwei Kindern unter 14 Jahren liegt die Armutsgefährdungsschwelle bei 2.924 Euro pro Monat. 

Weil das ein relatives Kriterium ist, dessen Schwelle mit dem Mittelwert des Einkommens im Land steigt, kann man es durchaus kritisch sehen – geht man allein danach, lässt sich Armut einerseits realistischerweise nie wirklich ausrotten, andererseits sagt es nichts darüber aus, was man sich um dieses Geld leisten kann beziehungsweise woran es einem mangelt. Stand 2022 umfasst diese Definition in Österreich rund 1,3 Millionen Menschen, das ist fast ein Sechstel der Bevölkerung.  

Das ist aber, weil sich der Median Jahr für Jahr verschiebt und damit auch die Einkommensgrenze für diese Art der Armutsgefährdung, nur ein relatives Maß. Aussagen darüber, wie gut ein Haushalt mit seinem Einkommen auskommt, können auf Basis der Armutsgefährdung nicht getroffen werden. 

Das gilt auch für die zweite EU-Maßzahl für die Armutsgefährdung, die niedrige Erwerbstätigkeit – einerseits sind besonders Langzeitarbeitslose gefährdet abzurutschen, auch während sie noch Einkommen (z.B. Arbeitslosengeld) haben, andererseits besteht bei ihnen eine höhere Gefahr sozialer Ausgrenzung. ›Ein Haushalt mit geringer Erwerbsintensität nutzt weniger als 20% des maximal möglichen Erwerbs­potenzials‹, erklärt die Statistik Austria diesen Indikator – das traf 2022 auf rund 363.000 Menschen im erwerbsfähigen Alter zu.

Beide Kriterien stellen aber nur auf die Eigenschaften von Menschen beziehungsweise Haushalten ab, nicht darauf, was sich diese faktisch leisten können – und hier kommt die dritte Kategorie ins Spiel, die ›erhebliche materielle und soziale Benachteiligung‹ oder Deprivation, wie es in älteren Statistiken heißt. Das ist man, wenn man – die EU liebt ihre Checkboxen – zumindest sieben aus 13 standardisierten Kriterien erfüllt, was man sich alles nicht leisten kann. 

In diesen Lebensstandard-Kriterien finden sich zum Beispiel Fragen, ob sich der Haushalt unerwartete Ausgaben in der Höhe von 1.300 Euro aus eigenen Mitteln leisten kann, ob er einmal im Jahr auf Urlaub fahren, Miete, Betriebskosten oder Kredite pünktlich zahlen, die Wohnung warmhalten kann. Sie vermessen aber auch soziale Kriterien, etwa ob man eine Internetverbindung hat, jede Woche einen kleinen Betrag für sich selbst ausgeben oder einmal im Monat Familie oder Freunde zum Essen oder Trinken treffen kann. Für Kinder gibt es hier eigene Indikatoren: Bis zu 15 Jahren ist für diese 13 Punkte auch relevant, ob man zumindest ein Sportgerät (z. B. ein Fahrrad) hat, Freizeitaktivitäten ausüben oder an Schulausflügen teilnehmen kann. Diese dritte Schiene, die erhebliche materielle oder soziale Benachteiligung, betraf in Österreich 2022 rund 201.000 Menschen (2,3 Prozent), darunter 36.000 Minderjährige. 

In den vergangenen 15 Jahren, seit diese Dinge erfasst werden, hat sich die Situation in Österreich entlang aller Kriterien deutlich gebessert – allein die materielle Deprivation wurde 2008 etwa noch mit rund 5,8 Prozent gemessen. 2023 dürfte sich dieser Trend durch Inflation, die allgemeinen Krisen und steigende Arbeitslosigkeit zum ersten Mal seit Langem wieder umkehren, befürchten Hilfsorganisationen. 

Die Deprivations-Kriterien sind auch deshalb sehr nützlich, weil jedes einzelne Kriterium standardisiert erfasst wird – im Rahmen einer jährlichen europaweiten Stichprobenbefragung, der European Union Statistics on Income and Living Conditions, kurz EU-SILC. Aus der wissen wir zum Beispiel, dass fast jeder fünfte Haushalt 2022 Schwierigkeiten hatte, sich überraschende Kosten von 1.300 Euro zu leisten, aber nur jeder 200. Haushalt nicht im Besitz von mindestens zwei Paar Schuhen ist. 

Aufschlussreich ist die SILC aber auch hinsichtlich unserer Ausgangsfrage: Wie ist das mit dem Essen und dem Hunger und den Kindern? Eines der Kriterien für die materielle Benachteiligung lautet nämlich: ›Ich kann nicht zumindest jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch oder eine vergleichbare vegetarische Hauptspeise essen.‹ Und das hat im Vorjahr rund 450.000 Menschen betroffen, darunter 78.000 Minderjährige, besonders solche in Alleinerzieherhaushalten. 

Wobei man im Umgang auch mit dieser Statistik Vorsicht walten lassen sollte. Christoph Badelt, Ökonom und Präsident des Fiskalrats, warnte unlängst in der Presse davor, hier absolute Objektivität zu sehen: Eine korrekte Schätzung des Umfangs von Armut sei ›nur scheinbar ein statistisches Problem‹, erklärte Badelt; in Wahrheit geht es um politische Werturteile. Das äußere sich auch in den Kriterien der Deprivation, von denen viele subjektiv seien – etwa dahingehend, was man unter einem Urlaub im Jahr verstehe, vom Flug auf die Malediven bis zum Besuch bei Verwandten in Kärnten reiche da eine weite Spanne. Verschiedene Indikatoren kämen ›zu völlig unterschiedlichen Bildern. Völlige Objektivität ist hier unmöglich‹, sagt Badelt.

Auch wenn die genaue Zahl armer Kinder eine Definitionsfrage ist: Eine Partei hat sich den Kampf gegen diesen Zustand mehr als alle anderen auf die Fahnen geschrieben – und die Frage nach dem täglichen Mittagessen steht im Zentrum dieser Offensive. Ein paar Wochen bevor er (dann doch) zum SPÖ-Vorsitzenden gewählt worden ist, hat Andreas Babler als Bürgermeister von Traiskirchen gemeinsam mit Neos-Veteran, Gastronom und Consultant Josef Schellhorn das Projekt ›Volxküche‹ (der Begriff stammt aus der linksalternativen Demo-Szene) aus der Taufe gehoben: Alle Kindergärten, Schulen und Horte in Traiskirchen sollen zentral mit einer ›warmen, regionalen und gesunden‹ Mahlzeit versorgt werden – 1.200 Mahlzeiten am Tag, kostenmäßig gestaffelt nach Familieneinkommen.

Geht es nach der SPÖ, sollte der Bund überhaupt die Kosten dafür übernehmen, ein solches Essen in allen Kindergärten und Pflichtschulen anzubieten – und zwar gratis für alle. ›Armut darf nicht stigmatisieren‹, sagt Eva-Maria Holzleitner, eine von Bablers Stellvertreterinnen an der Parteispitze, im Gespräch mit DATUM: Einerseits erspare man sich Verwaltungsaufwand, wenn man allen Kindern ein Essen anbiete – und vor allem jenen Familien, die auf Hilfe angewiesen seien, die Schmach, extra eine Entlastung beantragen zu müssen. 

Rund 920 Millionen Euro, so schätzt die SPÖ aufgrund der ersten Erfahrungen in Traiskirchen, würde das Gratis-Mittagessen für alle in ganz Österreich kosten – 0,8 Prozent des aktuellen Bundesbudgets. Abgesehen von den laufenden Kosten wäre vor allem der politische Organisationsaufwand monumental, eine solche Leistung aufzustellen: Der Bildungsbereich ist zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und privaten Trägern weit zersplittert, viele Einrichtungen haben noch nicht einmal geeignete Speisesäle.

›Mit dem politischen Commitment dahinter wird das schon gehen‹, sagt Holzleitner – es gehe nicht nur um ­Ar­mutsbekämpfung, sondern auch um Bildungsgerechtigkeit: Mit leerem Magen lerne es sich schlecht, und man könne Eltern – nicht nur jene aus bedürftigen Familien – von einem Stressfaktor entlasten, wenn sie wüssten, in der Schule gibt es ein gutes Essen.

Dieses ›alle entlasten‹ ist allerdings auch der größte Kritikpunkt an der Idee vom kostenlosen Essen: Denn besonders zielgenau eingesetzt wäre eine solche Förderung nicht – hunderte Millionen Unterstützung für Familien, die es sich schon jetzt leisten können, ihren Kindern Essen zu kaufen (ob in der Schule, zu Hause oder anderswo) stünden einer relativ kleinen Zahl an Familien gegenüber – 78.000 Minderjährige erfüllen das ›nicht jeden zweiten Tag Fleisch‹-Kriterium, siehe oben –, denen damit tatsächlich aus der Not geholfen würde.

Weniger umstritten, aber noch aufwendiger umzusetzen wäre der zweite Ansatz, wie man Familienarmut begegnen könnte. Während die progressiveren Parteien sich in ihren Programmen schon lange dafür einsetzen, sind inzwischen von der Wirtschaftskammer abwärts auch in der konservativen Reichshälfte viele zu der Überzeugung gelangt, dass die (Klein-)Kinderbetreuung in Österreich nun endlich ausgebaut werden müsse. Das liegt am Arbeitskräftemangel – einen großen Teil der arbeitsfähigen Bevölkerung (vor allem Frauen) nicht oder nur Teilzeit zu beschäftigen, weil es keine adäquate Kinderbetreuung gibt, kann sich die Republik einfach nicht mehr leisten.

Auf der anderen Seite hieße das: Bietet man diese Kinderbetreuung kostenfrei oder zumindest nach Einkommen gestaffelt an, bleibt ärmeren Familien mehr Geld, wenn sie die Kinder in ­Betreuung bringen und dadurch mehr arbeiten können. (Dass das kein Automatismus ist, so muss man kritisch anmerken, zeigt das Wiener Beispiel: Ausgerechnet dort, wo die Kinderbetreuung am besten ausgebaut ist, ist die Erwerbsquote der Frauen am geringsten.) Noch sind die Zahlen nicht festgezurrt, aber im Rahmen des Finanzausgleichs sollen Länder und Gemeinden mehr Geld für den Ausbau der Betreuung bekommen – zu spät, mahnt die SPÖ und erinnert daran, dass Thomas Schmid und Sebastian Kurz sich dereinst in Chats darüber unterhalten hatten, wie man einen solchen Ausbau bis zum Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz verhindern könnte. Teuer und kompliziert (weil wiederum Länder- und Gemeindezuständigkeit) wird es jedenfalls: Gerade der Arbeitskräftemangel schlägt beispielsweise auch bei der Suche nach Pädagoginnen und Helfern in Kindergärten durch; das wird sich bei einem Ausbau im Kleinstkinderbereich noch verschärfen, wo mehr Personal auf weniger Kinder kommt.

Der dritte Vorschlag im Plan der SPÖ gegen Kinderarmut wäre ein Umbau der Familienbeihilfe zur ›Kindergrundsicherung‹ nach deutschem Vorbild, bei der – so das Modell der SP-nahen Volkshilfe – einkommensschwache Familien mehr ausgezahlt bekommen als reichere. Kostenpunkt: Noch einmal an die fünf Milliarden Euro.

Und spätestens bei dieser Summe muss man eine andere Tatsache einwerfen: nämlich, dass Österreich im Europavergleich Familien schon jetzt einen Spitzenwert an Geldleistungen gewährt: Neben der pauschalen Familienbeihilfe etwa den ›Familienbonus‹ in der Einkommensteuer, oder, gerade ausgezahlt, die Teuerungshilfe für besonders betroffene Familien. Wo andere europäische Staaten stark auf Sachleistungen setzen – etwa bei der Kinderbetreuung – überweist Österreich nach wie vor in weit höherem Ausmaß Geld.

Und das gar nicht so ineffektiv: Wie eine Studie von Joanneum Research im Auftrag des Bundeskanzleramts vor Kurzem ergeben hat, erreichen die aktuellen Familienförderungen besonders einkommensschwache Familien: ›Unabhängig von der Anzahl der Kinder liegen die kinderabhängigen Transfers für Paarhaushalte im ersten Einkommensdezil leicht über beziehungsweise in der Höhe der errechneten Kinderkosten‹, schreiben die Autoren in ihrer Conclusio: ›Die Kinderkosten werden damit bei niedrigen Haushaltseinkünften nicht nur abgefedert, sondern tatsächlich abgedeckt.‹ Dieser Ersatzfaktor geht mit steigendem Einkommen zurück, in sich spiegeln die Familienförderungen ein progressives Steuersystem. 

Durch das Netz fallen aber auch hier Alleinerzieher: Ihnen wird durch die Familienleistungen regelmäßig ein kleinerer Anteil der tatsächlichen Kinderkosten ersetzt als Paaren – und das sind dann eben auch die Kinder, deren Eltern besonders häufig keine vollwertigen Mahlzeiten anbieten können. 

Ob das kostenlose warme Essen in der Schule oder im Kindergarten dafür wirklich die effizienteste Lösung ist oder ob man beispielsweise im Steuersystem noch einmal zugunsten ärmerer Familien nachjustieren sollte – das kann man durchaus hinterfragen. Fest steht nur: Der Ist-Zustand, dass ein erheblicher Teil an Kindern trotz umfangreicher Familienleistungen nicht ausreichend versorgt wird, kann für niemanden zufriedenstellend sein. Nicht für die Eltern, aber schon gar nicht für den Staat. •

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