Schweres Erben

Unerwartete Geschenke, ungültige Testamente und zerstörte Existenzen – woran Erbschaften scheitern und wie sich typische Fehler vermeiden lassen.

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Fotografie:
Stefan Fürtbauer
DATUM Ausgabe Mai 2026

Sagen Sie ›Ja‹ zum Kühlschrank

Elenore Waidhofer* hatte einiges, was sie nach ihrem Tod vermachen wollte. Nur keine Familie, die sich darüber hätte freuen können. Deshalb entschied sie, zumindest einen Teil davon ihrer engsten Freundin, Maria Haas, zu vererben. Sie setzte eine letztwillige Verfügung auf, ein sogenanntes Legat, indem sie ihr einzelne Gegenstände vermachte, nicht das gesamte Erbe. Darin listete sie ein paar Dinge auf, wie etwa einen Kühlschrank. Samt Inhalt.

Viel mehr regelte Waidhofer nicht. 

Als sie eines Tages starb und ihr Nachlass abgewickelt wurde, fand der Notar niemanden, der als gesetzlicher Erbe in Frage gekommen wäre. Keine nahen Angehörigen, keine greifbaren Verwandten, niemanden, der den übrigen Nachlass beanspruchen konnte. Außer Maria Haas.

Weil sie als einzige Erbin genannt war – wenn auch nur für einzelne Gegenstände wie den Kühlschrank – bekam sie den gesamten Nachlass. ›Sie hat nicht nur den Haushaltsgegenstand bekommen, sondern eben auch die 99 Prozent vom gesamten Vermögen der Verstorbenen‹, sagt die Wiener Erbrechtsanwältin Johanna Graisy. ›Das war ziemlich viel.‹ Mehrere hunderttausend Euro. Das Gericht bestätigte die Übergabe des Nachlasses, Haas konnte zu den Banken gehen und über das Geld verfügen. Sie tat das auch. Ein Teil wurde ausgegeben, ein Teil verschenkt. Der Fall schien damit erledigt. 

Nur war er das nicht.

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