Das Ende der Spendenfalle

Vergangenen Herbst recherchierten DATUM und Profil gemeinsam rund um den Amoklauf von Graz. Eine Frau namens Sanela G. gab sich damals als Hinterbliebene aus und erschwindelte mehr als 36.000 Euro an Spendengeldern. Nun wurde sie verurteilt.

DATUM Ausgabe Juni 2026

Richterin Barbara Schwarz hat während ihrer Karriere in der Justiz gewiss schon viel erlebt. Zwölf Jahre lang war sie Staatsanwältin, seit mehr als zehn Jahren fällt sie Urteile am Straflandesgericht Graz. Doch an diesem Donnerstag Ende Mai fehlen selbst ihr die Worte. ›So etwas habe ich noch nie gesehen‹, sagt sie.

Vor Richterin Schwarz sitzt eine junge Frau auf der Anklagebank. Die Verbrechen, die ihr vorgeworfen werden, stehen unter anderem in Verbindung mit dem Amoklauf in Graz. 

Am 10. Juni des Vorjahres erschoss ein ehemaliger Schüler des BORG-Dreierschützengasse neun Jugendliche und eine Lehrerin an seiner früheren Schule. Nur einen Tag später stellte jemand einen Spendenaufruf über die Plattform GoFundMe online. Die Aktion trug den Namen ›Amoklauf Graz – Hilfe für uns Hinterbliebenen‹ (sic). Aus der Beschreibung ging hervor, dass die Initiatoren direkt vom Amoklauf betroffen seien: ›Wir als angehörige Familien sammeln Spenden – fair aufgeteilt und transparent an alle Angehörigen.‹

Der Aufruf stieß dementsprechend auf große Resonanz. Nach drei Monaten waren 37.262 Euro eingelangt, überwiesen von 623 Spendern. Allerdings kam nur ein geringer Teil des Geldes bei denjenigen an, die Kinder beim Amoklauf in Graz verloren hatten.

Vergangenen Herbst deckten DATUM und Profil auf, dass es sich bei der Initiatorin des Spendenaufrufs nicht um die Verwandte eines Verstorbenen handelte, sondern um eine 33-jährige Frau namens Sanela G. Das beim Spendenaufruf gesammelte Geld behielt sie zu großen Teilen für sich. 

Am 21. Mai dieses Jahres musste sie sich deswegen vor Gericht verantworten. Außerdem wurde ihr vorgeworfen, Sozialleistungen des Arbeitsmarktservice, darunter Notstandshilfe und ein Pflegestipendium, zu Unrecht bezogen zu haben. In einer Facebook-Tierschutzgruppe soll sie außerdem ein Kleid um 30 Euro versteigert haben, ohne es jemals zu verschicken. Insgesamt soll G. so 62.014,41 Euro erschlichen haben.

Aber wie kam G. auf die Idee, nach dem Amoklauf Spenden für Hinterbliebene zu sammeln und das Geld dann selbst zu behalten? Das konnte in der Verhandlung nicht abschließend geklärt werden. Anfangs behauptete G., sie habe Kontakt zum Vater eines verstorbenen Kindes gehabt, der sie darum bat, bei finanziellen Dingen zu helfen. Dabei dürfte es sich laut der Staatsanwältin aber um die Unwahrheit handeln. Der Spendenaufruf sei allein von Sanela G. erstellt worden, sagt sie.

Erst als DATUM über GoFundMe mit G. in Kontakt trat, begann diese im Hintergrund kleine Geldsummen an Hinterbliebene zu verteilen. Drei Monate, nachdem sie den Spendenaufruf gestartet hatte. Sie überbrachte das Geld in Kuverts, unter falschem Namen und mit der Anmerkung, selbst noch etwas dazugelegt zu haben. Vor Gericht sagte G., sie habe helfen wollen, das restliche Geld aber ›zum Leben gebraucht‹.

Richterin Schwarz bezeichnete die Angeklagte als empathielos und attestierte ihr eine ›gewaltige kriminelle Energie‹. Kurz darauf zog sie sich mit den beiden Schöffinnen zur Beratung zurück. Eine halbe Stunde später stand das Urteil fest: 21 Monate Haft, davon sechs Monate unbedingt – die G. zu diesem Zeitpunkt bereits in Untersuchungshaft verbüßt hatte. Sie nahm das Urteil an und konnte das Gericht an diesem Donnerstag verlassen. Auf richterliche Weisung muss sie Bewährungshilfe und Psychotherapie in Anspruch nehmen.

Und das gespendete Geld? Die Plattform GoFundMe ersetzte es den Spenderinnen. Ob ein Teil davon schließlich doch noch bei den Eltern der verstorbenen Kinder ankam, wurde im Gericht nicht besprochen. Vermutlich wohl nicht. •

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